FKK-Saunaclub SAFARI in Neu-Ulm
hallo. obiger auszug aus dem gesetzbuch ist zumindest relativCool eindeutig:

"Mit dem Begriff Geschlechtsverkehr (Geschlechtsakt, Koitus, Kopulation, Kohabitation, Beischlaf) bezeichnete man ursprünglich die gemischtgeschlechtliche sexuelle Vereinigung, bei der die Frau den erigierten Penis des Mannes in ihrer Scheide aufnimmt (Vaginalverkehr). Seit Mitte des 20. Jahrhunderts wird der Begriff auch für die Penetration oder intensive Stimulation der Geschlechtsorgane bei gleichgeschlechtlichen sexuellen Kontakten verwendet."

soweit Wikipedia

aber falls ein gesetzeshüter meint, oralverkher wäre auch gf nützt einem das wohl nichts. würde mich aber schon interressieren wie das in by ausgelegt wird.

gruß bb
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FKK-Saunaclub SAFARI in Neu-Ulm - von herzi - 09.12.2008, 10:23
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