25.12.2008, 03:36
hallo. obiger auszug aus dem gesetzbuch ist zumindest relativ
eindeutig:
"Mit dem Begriff Geschlechtsverkehr (Geschlechtsakt, Koitus, Kopulation, Kohabitation, Beischlaf) bezeichnete man ursprünglich die gemischtgeschlechtliche sexuelle Vereinigung, bei der die Frau den erigierten Penis des Mannes in ihrer Scheide aufnimmt (Vaginalverkehr). Seit Mitte des 20. Jahrhunderts wird der Begriff auch für die Penetration oder intensive Stimulation der Geschlechtsorgane bei gleichgeschlechtlichen sexuellen Kontakten verwendet."
soweit Wikipedia
aber falls ein gesetzeshüter meint, oralverkher wäre auch gf nützt einem das wohl nichts. würde mich aber schon interressieren wie das in by ausgelegt wird.
gruß bb

"Mit dem Begriff Geschlechtsverkehr (Geschlechtsakt, Koitus, Kopulation, Kohabitation, Beischlaf) bezeichnete man ursprünglich die gemischtgeschlechtliche sexuelle Vereinigung, bei der die Frau den erigierten Penis des Mannes in ihrer Scheide aufnimmt (Vaginalverkehr). Seit Mitte des 20. Jahrhunderts wird der Begriff auch für die Penetration oder intensive Stimulation der Geschlechtsorgane bei gleichgeschlechtlichen sexuellen Kontakten verwendet."
soweit Wikipedia
aber falls ein gesetzeshüter meint, oralverkher wäre auch gf nützt einem das wohl nichts. würde mich aber schon interressieren wie das in by ausgelegt wird.
gruß bb