28.12.2008, 19:28
Stimmt, erstaunlich dass das schon 3-4 jahre her ist. Hab das garnicht solange in Erinnerung.
Bezgl. Schadensersatzforderungen brauchst du keine Angst haben, obwohl man bei so mancher AZF daran denken könnte ( der Beischlaf soll ja rechtlich einklagbar sein, seit der rot/grünen Gesetzesinitiative ).
Stelle mir gerade einen Antrag an die Rechtschutzversicherung wegen Prozeßkostenübernahme vor. ( der Blowjob war nur mäßig, Verkehr per Hand, Berührung ausgeschlossen etc. ). Da würde Stromberg sich freuen...
Ciao Mike
Bezgl. Schadensersatzforderungen brauchst du keine Angst haben, obwohl man bei so mancher AZF daran denken könnte ( der Beischlaf soll ja rechtlich einklagbar sein, seit der rot/grünen Gesetzesinitiative ).
Stelle mir gerade einen Antrag an die Rechtschutzversicherung wegen Prozeßkostenübernahme vor. ( der Blowjob war nur mäßig, Verkehr per Hand, Berührung ausgeschlossen etc. ). Da würde Stromberg sich freuen...
Ciao Mike