07.01.2009, 01:25
Hast Du Dich denn wenigstens auf §87 des Saarländischen Polizeigesetz (SPolG) berufen und erstmal die PVBs sich ausweisen lassen?
Denn damit bringt man die Kollegen immer schön auf die Palme. Vorallem wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen und man dann eine Anzeige wegen vermuteter Amtsanmaßung bzw. Missbrauch von Titel erstellt nach §132 bzw. §132a StGB :-D
Da passiert zwar nix, aber es macht aaaabeid, und aaaabeid wegen doofen Kollegen mag schonmal gar kein Polizist
Denn damit bringt man die Kollegen immer schön auf die Palme. Vorallem wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen und man dann eine Anzeige wegen vermuteter Amtsanmaßung bzw. Missbrauch von Titel erstellt nach §132 bzw. §132a StGB :-D
Da passiert zwar nix, aber es macht aaaabeid, und aaaabeid wegen doofen Kollegen mag schonmal gar kein Polizist