12.01.2009, 19:40
21. Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis für alle Latinas, Afrikanerinnen und Asiatinnen die in Deutschland als Liebesdienstleisterinnen arbeiten möchten.
22. Anerkennung des LSH als gemeinnützigen Verein im Dienste der Völkerverständigung.
23. Absetzbarkeit des Liebeslohnes an Frauen aus der zweiten und der dritten Welt als direkte Entwicklungshilfe.
22. Anerkennung des LSH als gemeinnützigen Verein im Dienste der Völkerverständigung.
23. Absetzbarkeit des Liebeslohnes an Frauen aus der zweiten und der dritten Welt als direkte Entwicklungshilfe.