08.02.2009, 08:47
michael2 schrieb:Auch die Überschreibung von (gemeinsamen) Vermögenswerten auf einen Partner hilft meist nicht viel, innerhalb von 10 Jahren können Gläubiger den Vertrag angefechten
Ja ok mag sein,aber bis jetzt gibt es ja keine Gläubiger und die Umschreibung ist 5 Jahre her und wir leben im Stand der Gütertrennung was defentiv nicht anfechtbar ist.
Will heissen wer der jetzt noch was anvetraut,und das ohne Sicherheiten macht doch keiner,der guckt in die Röhre da hab ich doch nichts mehr mit zu tun.
Gruß Mr.Rocco
Sinn des Lebens ist irgendwie die Zeit zwischen 2 Orgasmen zu überbrücken