10.03.2009, 17:24
carolusmagnus schrieb:In Deutschland haben wir einen eigenen Rechtsraum und hier gilt Deutsches Recht! Dieses gilt für alle In- und Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten.
Nun ja, das ist nur bedingt so. Sind zwar nicht viele Ausnahmen, aber es gibt sie.
Hierzu sollte man sich mal das StGB ansehen und zwar genauer §5 StGB und §6 StGB, sowie §7 StGB.
Besonderes Augenmerk sollte man dabei §5 Abs.8 b und §6 Abs.4-6 widmen, bei ersterem hat man ganz schnell mal Pech gehabt.
Außerdem sollte man auch nicht vergessen, daß viele andere Länder "ihren Rechtsraum" auch derartig ausdehen und das durchaus krasser, als Deutschland. Was da wohl passiert, wenn man als Deutscher in Thailand gegen amerikanische (Sicherheits)-Gesetze verstößt und dann in die USA einreist.

Der Kardinal, der da immer lieber vorsichtig war und die norwegische Lösung als dumme Verzweiflungstat einschätzt.
Ich kenne keinen Fehler bei anderen, den ich nicht hätte auch begehen können. -----
Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben. ---- Alles Goethe oder was??
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