17.03.2009, 16:44
Mr.Rocco schrieb:Ich bin zwar kein Anwalt aber soweit ich informiert bin brauchen Kinder überhaupt nicht für Schulden ihrer Eltern aufzukommen.
Hab da was gefunden in einem Forum
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_to...6&ccheck=1
Unter Eheleute weiss ich defenetiv das der Partner nicht für Schulden des anderen haftbar gemacht werden kann.Da ich selbst betroffen bin habe ich mich da schlau gemacht.
Gruss Mr.Rocco
Jep, gilt aber nur bei Kindern und Partnern von LEBENDEN Schuldnern.
Hier geht es um ERBEN, die durchaus bei Ansprüchen der neue Schuldner ("Rechtsnachfolger") sein können/sind.
Ich kenne keinen Fehler bei anderen, den ich nicht hätte auch begehen können. -----
Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben. ---- Alles Goethe oder was??
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