17.03.2009, 22:45
Gummibär schrieb:Hi MVP,Meines Wissens ist das Eingeständnis bzw. das signalisieren der Zahlungdbereitschaft
gleiche Vorrede wie beim Kardinal und dann nur eine Idee:
wenn die Forderung der Versicherung damals berechtigt war, Gespräch mit der Versicherung aufnehmen, daß man selbst verständlich bereit ist die Forderung (ca 40,-) zu begleichen, daß man aber erst jetzt davon erfahren hat. Die MEHR-Forderungen durch Einschaltung des Inkassobüros sind deshalb aus Deiner Sicht unnötig und sollten von der Versicherung getragen werden. Müßte doch verhandelbar sein. Die Versicherung hätte sich ja gleich an Dich wenden können.
Gruß GB
Verjährungsfrist verlängernd.
Steht explizit in den Verjährungsfristen drin

Gruß lw - KEIN Rechtsgelehrter
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
(Grace Hopper)
(Grace Hopper)