18.03.2009, 17:34
BriskoSchneider schrieb:Die Sache ist klar, auf die Rechnung überhaupt nicht reagieren. Auf Mahnungen nicht reagieren. Erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid( der aber zu 95% nicht kommt trotz androhung) reagieren und widersprechen.
Wäre ja schön, wenns so geht. Brisko, bist Du sicher, dass das klappt? Und wenn ja: Reagiert man auf den gerichtlichen Mahnbescheid formlos oder mit Jurist im Hintergrund bzw. über den Anwalt?
MfG
PD
(der auch schon mal die Vorwahl vor der Vorwahl gewählt hat...)
