20.06.2005, 22:43
Anbei erlaube ich mir ein paar Anmerkungen zu diesem Urteil:
Am Abend des 27.01.2005 hat ein User ein Foto in das besagte (beklagte) Forum eingestellt. Dieses Foto stellte ein Polizeifoto eines Kriminellen dar. Auf diesem Foto ist jedoch der Kopf des Klägers montiert worden. Dieser hatte daraufhin den Betreiber per E-Mail aufgefordert, das Foto innerhalb eines Tages zu entfernen. Nachdem der Forenbetreiber diese Frist nicht eingehalten hat, beantragte der Kläger eine einstweilige Verfügung, die am folgenden Tag auch verhängt wurde. Kurz darauf ließ er die einstweilige Verfügung zustellen, gegen die der Beklagte Widerspruch einlegte. Der aber erfolglos blieb.
Das Gericht in seiner Urteilsbegründung hierzu:
Das Einstellen eines Bildes eines Kriminellen entsprechend einem Polizeifoto, auf welches der Kopf des Klägers montiert war, stellt ohne Zweifel eine schwerwiegende Beleidigung des Klägers dar. Der Beklagte war ohne weiteres verpflichtet, dieses Foto wieder zu entfernen. Er war von dem Kläger auch darauf aufmerksam gemacht worden, dass dieses Foto in seinem Forum eingestellt worden ist. Ihm war also die in seinem Forum befindliche Beleidigung bekannt und er musste sie entfernen. Soweit der Beklagte vorträgt, er habe aufgrund Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, ist dies unerheblich. Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten.
Der Beklagte hat daher die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen.
Inwieweit dieses Urteil, überhaupt auf ein Forum übertragbar ist, in welchem die Mitglieder völlig anonym posten, ist kaum zu klären. Es wäre hier zu prüfen ob die Nicknames mit natürlichen Personen gleichzusetzen sind. Und ob ein betroffener User hier überhaupt zum Rechtsmittel greift, sei auch noch dahingestellt. Damit wird sein Name öffentlich, denn solche Verfahren sind in der Regel öffentlich. Dennoch: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste man weiß nie, zu was für Urteilen die deutschen Gerichte noch kommen können.
Gruß von Sir Thomas
Am Abend des 27.01.2005 hat ein User ein Foto in das besagte (beklagte) Forum eingestellt. Dieses Foto stellte ein Polizeifoto eines Kriminellen dar. Auf diesem Foto ist jedoch der Kopf des Klägers montiert worden. Dieser hatte daraufhin den Betreiber per E-Mail aufgefordert, das Foto innerhalb eines Tages zu entfernen. Nachdem der Forenbetreiber diese Frist nicht eingehalten hat, beantragte der Kläger eine einstweilige Verfügung, die am folgenden Tag auch verhängt wurde. Kurz darauf ließ er die einstweilige Verfügung zustellen, gegen die der Beklagte Widerspruch einlegte. Der aber erfolglos blieb.
Das Gericht in seiner Urteilsbegründung hierzu:
Das Einstellen eines Bildes eines Kriminellen entsprechend einem Polizeifoto, auf welches der Kopf des Klägers montiert war, stellt ohne Zweifel eine schwerwiegende Beleidigung des Klägers dar. Der Beklagte war ohne weiteres verpflichtet, dieses Foto wieder zu entfernen. Er war von dem Kläger auch darauf aufmerksam gemacht worden, dass dieses Foto in seinem Forum eingestellt worden ist. Ihm war also die in seinem Forum befindliche Beleidigung bekannt und er musste sie entfernen. Soweit der Beklagte vorträgt, er habe aufgrund Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, ist dies unerheblich. Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten.
Der Beklagte hat daher die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen.
Inwieweit dieses Urteil, überhaupt auf ein Forum übertragbar ist, in welchem die Mitglieder völlig anonym posten, ist kaum zu klären. Es wäre hier zu prüfen ob die Nicknames mit natürlichen Personen gleichzusetzen sind. Und ob ein betroffener User hier überhaupt zum Rechtsmittel greift, sei auch noch dahingestellt. Damit wird sein Name öffentlich, denn solche Verfahren sind in der Regel öffentlich. Dennoch: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste man weiß nie, zu was für Urteilen die deutschen Gerichte noch kommen können.
Gruß von Sir Thomas