06.05.2009, 19:41
ich hoffe mal das ich hier jemanden finden kann der sich auskennt.
Es geht um folgendes:
Meine Thailändische Freundin hat ein Besuchsvisum beantragt um bei mir in Deutschland 3 Monate Urlaub zu machen. Sie kommt aus dem Isaan und hat natürlich werder festen Job noch Geld usw.
Das Visum wurde abgelehnt und sie erhielt einen Bescheid dass die Ablehnung aufgrund von Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft bestehen.
Mein Widerspruch (habe ne Vollmacht für sie zu vertreten) wurde auch abgeschmettert.
Lt. Ablehnungsbescheid bleibt jetzt nur noch die Klage vorm Verwaltunsgericht in Berlin.
Kann mir hier jemand ein paar Tipps geben ?
Kann ich z.B. Beratungshilfe und Prozesshilfe beantragen da ja die betroffen Person meine mittellose thailändische Freundin ist.
Meine Rechtsschutzversicherung erklärt sich als nicht zuständig.
Hoffe auf HILFE
Es geht um folgendes:
Meine Thailändische Freundin hat ein Besuchsvisum beantragt um bei mir in Deutschland 3 Monate Urlaub zu machen. Sie kommt aus dem Isaan und hat natürlich werder festen Job noch Geld usw.
Das Visum wurde abgelehnt und sie erhielt einen Bescheid dass die Ablehnung aufgrund von Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft bestehen.
Mein Widerspruch (habe ne Vollmacht für sie zu vertreten) wurde auch abgeschmettert.
Lt. Ablehnungsbescheid bleibt jetzt nur noch die Klage vorm Verwaltunsgericht in Berlin.
Kann mir hier jemand ein paar Tipps geben ?
Kann ich z.B. Beratungshilfe und Prozesshilfe beantragen da ja die betroffen Person meine mittellose thailändische Freundin ist.
Meine Rechtsschutzversicherung erklärt sich als nicht zuständig.
Hoffe auf HILFE