Visum für Thailänderinnen - Rechtsfragen
SwingmanFFF schrieb:ich kenne jedoch auch eine, die an ner Bar arbeitet und kürzlich (während meines letzten Urlaubs) auf Besuch bei einem Freund in London war... Wenn ich vor Ort bin könnt ich sie mal fragen wie sie das hinbekommen hat Grübel
Hi Swing,

Gute Idee, allerdings könnte ein Grund sein, daß England nicht zum Schengen-Abkommen mit den entsprechenden Regelungen gehört.

@johnfk:
Vor 5 Jahren war alles schon streng, aber doch erheblich leichter, als heute.
Außerdem war gerade in der Zeit die Botschaft in Kiev stark im Gerede, wenn du verstehst. Wink

@RegionaldBull:
Wie gesagt, auch wenn du mit Vollmacht Klage einreichst, so bleibt sie der Kläger und du bist nur Bevollmächtigter. Prozeßhilfe will ich mal nicht kategorisch ausschließen, da ist ggf. einiges möglich. Such doch mal im internet nach der aktuellen Gesetzeslage. Ich hab leider keine Zeit mehr dazu.

Übrigens ist auch ein Heiratsvisum nicht so einfach und selbst wenn du jetzt vor Ort heiratest, würdest du/ihr beim örtlichen Ausländeramt sicher mit dem "Verdacht der Scheinheirat" konfrontiert werden, insbesondere da gerade ein Besuchervisum abgelehnt wurde.

Und nie vergessen, Geduld haben und sehr sehr gut vorbereiten. Spätestens beim persönlichen Vorsprechen der Angebeteten auf der Botschaft muß alles sitzen, das kleinste falsche Wort und die Ablehnung ist sicher!

Der Kardinal, der von einer Klage abrät und von einer Heirat zwecks Visum erst recht.
Ich kenne keinen Fehler bei anderen, den ich nicht hätte auch begehen können. -----
Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben. ---- Alles Goethe oder was??
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Visum für Thailänderinnen - Rechtsfragen - von Kardinal-Nagl - 07.05.2009, 05:03