15.06.2009, 23:13
Mr.Rocco schrieb:Das stimmt natürlich alles ist ja auch kein Akt so ein Ding zu fälschen.
Ich schätze das Alter immer ab anders geht es nicht und welche die zu jung aussehen nehme ich sowieso nicht.
Fakt ist aber auch wenn man getäuscht wurde z.b durch eine falsche Karte dass man dann wohl nie belangt würde wenn man eine 17 jährige erwischt.Ist sowieso in D sehr schwer zu beweisen und ausserdem sind seinerzeit die Gesetze nicht gemacht worden (bis vor etwa 10 Jahren war es gar nicht möglich jemand in D zu belangen für sowas) jemand zu belangen der sich vielleicht um 1 Jahr verschätzt hat.Da ging es um was ganz anderes wie jeder weiß.
LG
In Deutschland wird in diesem Bereich nur bestraft, wer eine Straftat im Ausland begangen hat, die auch in Deutschland unter Strafe steht. (Stichwort Kindesmissbrauch).
Im Ausland ist natürlich der Tourist den AUSLÄNDISCHEN Gesetzen unterworfen.
Hier aus der Info des Auswärtigen Amtes:
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Im Zweifel sollte man sich über das Alter des Partners oder der Partnerin vergewissern, indem man sich den Personalausweis zeigen lässt, auch diese Ausweise sind jedoch häufig gefälscht, gerade wenn deren Inhaber dem Prostituiertenmilieu zuzuordnen sind.
Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen nicht den deutschen rechtsstaatlichen Vorstellungen. Bei Straffälligkeit wird auf die Gefahr langer Untersuchungshaft, teurer und oft unzureichender anwaltlicher Vertretung sowie harter Haftbedingungen hingewiesen.
Jede Verurteilung wegen einer Straftat (auch Bagatellen) in Thailand führt nach Verbüßung der Strafe zu einer Abschiebung und einem unbegrenzten Widereinreiseverbot.