21.08.2009, 12:22
@pet, da ich keinen Kunstfehler reklamiere sondern einen Rechtsbruch in Sinne des § 203 StGB.
Da geht es relativ fix ca. 12-18 Monate wenn überhaupt.
Diesen Tatbestand verfolgen die zuständigen Stellen recht penibel und vor allem zeitnah.
Mein Anwalt wird den Arzt nicht anschreiben sondern umgehend an das zuständige Amtsgericht eine Klage einreichen.
Anzeige bei der Polizei und zuständige Ärztekammer informieren.
Dieser Fortgang wird nachrichtlich seinem AG zugeschickt.
Der Arzt bekommt Post und zwar von:
- dem Amtsgericht
- der Polizei /StA
- der Ärztekammer
- seinem Arbeitgeber
BB
Da geht es relativ fix ca. 12-18 Monate wenn überhaupt.
Diesen Tatbestand verfolgen die zuständigen Stellen recht penibel und vor allem zeitnah.
Mein Anwalt wird den Arzt nicht anschreiben sondern umgehend an das zuständige Amtsgericht eine Klage einreichen.
Anzeige bei der Polizei und zuständige Ärztekammer informieren.
Dieser Fortgang wird nachrichtlich seinem AG zugeschickt.
Der Arzt bekommt Post und zwar von:
- dem Amtsgericht
- der Polizei /StA
- der Ärztekammer
- seinem Arbeitgeber
BB
Kalorien sind kleine Tierchen die in der Nacht die Kleidung enger nähen!!!