22.08.2009, 07:16
BigBluemchen schrieb:@pet, da ich keinen Kunstfehler reklamiere sondern einen Rechtsbruch in Sinne des § 203 StGB.
Da geht es relativ fix ca. 12-18 Monate wenn überhaupt.
Diesen Tatbestand verfolgen die zuständigen Stellen recht penibel und vor allem zeitnah.
Mein Anwalt wird den Arzt nicht anschreiben sondern umgehend an das zuständige Amtsgericht eine Klage einreichen.
Anzeige bei der Polizei und zuständige Ärztekammer informieren.
Dieser Fortgang wird nachrichtlich seinem AG zugeschickt.
Der Arzt bekommt Post und zwar von:
- dem Amtsgericht
- der Polizei /StA
- der Ärztekammer
- seinem Arbeitgeber
BB
Und wen Du eine Verurteilung erreichst, wird er in Revison gehen bis er ein Urteil hat womit er leben kann und kein Arbeitgeber oder die Ärztekammer wird in rauswerfen weil er nach der dritten Verhandlung einräumt, vielleicht am Telefon eine nicht ganz erlaubte Aussage getroffen zu haben. Des weiteren wird er seine Aussage wegen der Drohung abschwächen und dem Richter verkaufen das Du das so verstanden haben willst, sich bei Dir entschuldigt das Du seine Aussage so interpretiert hast.
Ich will aber nicht mit Dir streiten oder sagen was Du zu tun lassen sollst, ich bin mir auch sicher das dein Anwalt dies nur macht weil deinene Rechtschutz VS ihn dafür bezahlt?!??!?
G.
Pet
PS. würde mich intressieren ob eine Rechtschutz VS dies übernimmt.