01.09.2009, 20:07
BigBluemchen schrieb:So kommt keiner ran außer das Kind.Und der Staat für die Erbschaftssteuer - und der Vormund des Kindes falls es noch nicht volljährig ist ...

Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
(Grace Hopper)
(Grace Hopper)