22.09.2009, 18:42
Telefonanrufe bei Endverbrauchern oder A-Teilnehmern ohne Opt-In waren schon vor der Gesetzesänderung nicht unriskant, da die BNA im Zweifel zugunsten des Endverbrauchers entscheidet (und die Nummern abgeschaltet, bei Gewinnversprechen oft sogar mit einem Rechnungslegungs und Inkassierungsverbot = die Endverbraucher/A-Teilnehmer mussten die Rechnungen nicht bezahlen) und viele Telefonnummerverkäufer habe bestenfalls zweifelhafte Opt-Ins, auch wenn sie beim Verkauf etwas anderes angeben.
Hauptproblem(e): zu wenige Endverbraucher wissen darüber bescheid, die BNA sammelt Vorgänge in Meschede, bearbeitet werden sie aber in anderen Niederlassung und die Bussgeldstelle sitzt imho in Konstanz = das ganze kann sich über Wochen oder gar Monate hinziehen.
Hauptproblem(e): zu wenige Endverbraucher wissen darüber bescheid, die BNA sammelt Vorgänge in Meschede, bearbeitet werden sie aber in anderen Niederlassung und die Bussgeldstelle sitzt imho in Konstanz = das ganze kann sich über Wochen oder gar Monate hinziehen.