08.11.2009, 08:23
Zu 100 % stimmt das nicht.
Es gibt auch Ausnahmen.
z. B.
Hannah von 1.02. Blondine mit markanten Tattoos.
Bei den aktuellen Gegebenheiten im BHV bleibt aber abzuwarten wielange ihre Verweildauer ist.
Es gibt auch Ausnahmen.
z. B.
Hannah von 1.02. Blondine mit markanten Tattoos.
Bei den aktuellen Gegebenheiten im BHV bleibt aber abzuwarten wielange ihre Verweildauer ist.