02.03.2010, 01:46
(01.03.2010, 22:30)|_hedonist_| schrieb: Ohne einen begründeten Anfangsverdacht darf auch blau-weiss Deutschland nicht einfach loslegen.Nun mach mal nicht den Naiven. Allein, dass unter einem bestimmten Dach Prostitution ausgeübt wird, reicht für jeden Anfangsverdacht, den Du brauchst, um ne Razzia anzusetzen, wenn Du Lust dazu hast. Da wird kein Richter den Antrag wegen mangelnder Begründung vom Tisch fegen. Und die Jungs und Mädels von der Bereitschaftstruppe müssen ja drei, vier Mal im Jahr was zum üben kriegen

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