Hi,
sehr "krasse" Geschichte, die ich da lesen muss. Mir ist es mal so ähnlich ergangen, als ich mal mit Freunden dort feiern war. Ich war zwar nicht betrunken, aber ich habe 60€ einfach so meinem Kumpel gegeben für die Nutte, die ihn angesprochen hatte und später stellte sich heraus, die haben nur geredet, er konnte noch aufrauchen und sie ist kurz über seinen Penis gegangen mit der Hand (aber nur angewichst!). Mehr nicht!
Im Nachhinein ärgere ich mich halt, dass ich überhaupt 60€ dafür ausgegeben hatte, es einem Freund gegeben habe und nichts passiert ist. Hätte ich doch da lieber das Geld selbst ausgegeben und zwar irgendwo anders.
Aber back to topic:
Wie willst du da einen Anwalt einschalten bei deinem Malleur?
Die Prosti hat dich doch nicht abgefüllt, sondern du hast dich selbst angetrunken. Das ist doch das Gleiche, wie wenn du Spielsüchtig bist und in ein Casino gehst und dort dein "ganzes" Geld verlierst. Da kannst du ja auch nicht das Casino auf dein Geld verklagen. Die Nutte hat dich selbst ja zu Allem überredet und du hast es aus freiem Willen getan....
Sehe ich auch so! Da fält man nur einmal drauf rein und die Nutten aus der Oranienburgerstraße haben ja ihren Ruf. Ich denke mal, die würden schon häufig verklagt worden sein, wenn das ginge.
Schönen Gruß und mein Beileid
Lanze
sehr "krasse" Geschichte, die ich da lesen muss. Mir ist es mal so ähnlich ergangen, als ich mal mit Freunden dort feiern war. Ich war zwar nicht betrunken, aber ich habe 60€ einfach so meinem Kumpel gegeben für die Nutte, die ihn angesprochen hatte und später stellte sich heraus, die haben nur geredet, er konnte noch aufrauchen und sie ist kurz über seinen Penis gegangen mit der Hand (aber nur angewichst!). Mehr nicht!
Im Nachhinein ärgere ich mich halt, dass ich überhaupt 60€ dafür ausgegeben hatte, es einem Freund gegeben habe und nichts passiert ist. Hätte ich doch da lieber das Geld selbst ausgegeben und zwar irgendwo anders.

Aber back to topic:
Wie willst du da einen Anwalt einschalten bei deinem Malleur?
Die Prosti hat dich doch nicht abgefüllt, sondern du hast dich selbst angetrunken. Das ist doch das Gleiche, wie wenn du Spielsüchtig bist und in ein Casino gehst und dort dein "ganzes" Geld verlierst. Da kannst du ja auch nicht das Casino auf dein Geld verklagen. Die Nutte hat dich selbst ja zu Allem überredet und du hast es aus freiem Willen getan....
marquis26 schrieb:Seh´s als Lehrgeld. Amen.
Sehe ich auch so! Da fält man nur einmal drauf rein und die Nutten aus der Oranienburgerstraße haben ja ihren Ruf. Ich denke mal, die würden schon häufig verklagt worden sein, wenn das ginge.
Schönen Gruß und mein Beileid
Lanze
Aus seinem Winterschlaf erwacht und bald wieder am
