10.03.2005, 13:49
Generell gilt:
Leider kennen die meisten Freier ihre Rechte nicht oder trauen sich nicht (wegen Frau oder Freundin)
zur Polizei zu gehen. Quatsch, denn die Post von der Staatsanwaltschaft könnt Ihr Euch ja postlagernd schicken lassen.
Wer nervenstark ist, sollte zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB) stellen. Euch passiert in Begleitung der uniformierten Staatsmacht gar nichts und die "Dame" bekommt eine Menge Ärger, evtl. auch mit den Laufhausbetreibern. Denn die Polizei haben die nicht gern im Haus. Ihr braucht keine Angst zu haben, die Polizei sichert Euren "Rückzug" und schützt euch ggf vor den Schlagstockattacken übelgelaunter Wirtschafter.Die nächste Zeit solltet ihr das LH allerdings nur von aussen betrachten
Zur "Beweissicherung" könnt Ihr ja auch bei den Koberverhandlungen ein kleines Diktiergerät mitlaufen lassen. Dann kann nachvollzogen werden, was abgesprochen war.
syracruz,der allerdings keinen kennt der das jemals durchgezogen hat
Leider kennen die meisten Freier ihre Rechte nicht oder trauen sich nicht (wegen Frau oder Freundin)
zur Polizei zu gehen. Quatsch, denn die Post von der Staatsanwaltschaft könnt Ihr Euch ja postlagernd schicken lassen.
Wer nervenstark ist, sollte zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB) stellen. Euch passiert in Begleitung der uniformierten Staatsmacht gar nichts und die "Dame" bekommt eine Menge Ärger, evtl. auch mit den Laufhausbetreibern. Denn die Polizei haben die nicht gern im Haus. Ihr braucht keine Angst zu haben, die Polizei sichert Euren "Rückzug" und schützt euch ggf vor den Schlagstockattacken übelgelaunter Wirtschafter.Die nächste Zeit solltet ihr das LH allerdings nur von aussen betrachten

Zur "Beweissicherung" könnt Ihr ja auch bei den Koberverhandlungen ein kleines Diktiergerät mitlaufen lassen. Dann kann nachvollzogen werden, was abgesprochen war.
syracruz,der allerdings keinen kennt der das jemals durchgezogen hat