08.02.2011, 19:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.02.2011, 19:50 von carolusmagnus.)
(08.02.2011, 18:16)Castro schrieb: Strafanzeige muss ich laut der Beamtin der Polizei Burgdorf nicht stellen, der Fall liegt jetzt bei der Kripo in Hannover, die das weiter verfolgen wird.
Hallo Castro !
Was die strafrechtliche Sache angeht, da hat die Beamtin sicher recht.
Da streiten sich nun Staat ( Staatsanwalt) und die Beklagte...
Wenn Du Geld verloren hast, weil Dir eine Leistung auf Vortäuschung falscher Voraussetzungen (Volljährigkeit, 20 Jahre alt) angeboten wurde, solltes Du aber von Deinem Recht auf Zivilklage (Schadensersatz) Gebrauch machen.
Schadensersatz fällt unter das Zivilrecht; da sind die Streitparteien zwei Bürger...
carolusMAGNUS
