Flüge mit zwischenstopp - nicht vollständig nutzen?
Hier hilft ein Blick in die ABB z. B. von Lufthansa:


"3.3.3. Wir weisen besonders darauf hin, dass gewisse Veränderungen keine, andere jedoch Erhöhungen des Flugpreises nach sich ziehen können.

3.3.3.1. Insbesondere sind wir im Falle der Nichtinanspruchnahme des im Flugschein eingetragenen Rückfluges berechtigt Ihnen, vorbehaltlich Nichteingreifens von Art. 3.2.3., den für einen One-Way-Flug zugrunde liegenden Flugpreis zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung in Rechnung zu stellen. Dieser kann höher sein als der ursprünglich bezahlte Flugpreis.

...

4.1. Es wird der Flugpreis geschuldet, der für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen Bestimmungsort maßgeblich ist. Er wird in Übereinstimmung mit dem Tarif errechnet, der am Tage der Buchung des Flugscheins für die darin genannten Flugdaten und Flugstrecken gültig ist. Wenn Sie Ihren Reiseweg ändern, hat das unter Umständen Auswirkungen auf den zu zahlenden Flugpreis. Der Flugpreis wird aufgrund der tatsächlichen Streckenführung neu berechnet und ggf. die Differenz nachbelastet. Flugpreise schließen die Vergütung für Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtzentren nicht ein."



Wenn Du das letzte Teilstück nicht antrittst, kann die Airline u. U. nachträglich noch einen höheren Preis für das Tickt verlangen.Unglücklich

Hintergrund ist, dass Du ansonsten die Bedingungen und ggf. Gebühren am Zielort umgehen könntest, also z. B. die Luftverkehrsabgabe in Deutschland. So einfach geht´s leider nicht...
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Flüge mit zwischenstopp - nicht vollständig nutzen? - von Billy - 17.04.2011, 08:06