09.01.2005, 13:30
Seit dem 1. Januar 2005 unterliegen inländische und ausländische Lkw (ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht) auf deutschen Autobahnen der Mautpflicht (LKW-Maut). Mit der Einführung der Maut nimmt die Bundesrepublik einen Systemwechsel vor - von der Steuerfinanzierung hin zu einer Nutzerfinanzierung des Autobahnbaus. Mit der Lkw-Maut verfolgt die Bundesregierung (laut eigener Aussagen) folgende Ziele:
1.
Verursachergerechtere Anlastung der Wegekosten: Insbesondere schwere Lkw verursachen hohe Kosten für den Erhalt und Betrieb von Autobahnen. Ein "40-Tonner" belastet die Straßendecke etwa 60.000 mal stärker als ein Pkw.
2.
Sicherung der Finanzierung des weiteren Ausbaus und der Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur.
3.
Schaffung eines Anreizes zur ökologisch sinnvollen Verlagerung des Gütertransports auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße und zum effizienteren Einsatz der Lkw.
Soweit meine eigenen Recherchen dazu!
Gruß von Sir Thomas
1.
Verursachergerechtere Anlastung der Wegekosten: Insbesondere schwere Lkw verursachen hohe Kosten für den Erhalt und Betrieb von Autobahnen. Ein "40-Tonner" belastet die Straßendecke etwa 60.000 mal stärker als ein Pkw.
2.
Sicherung der Finanzierung des weiteren Ausbaus und der Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur.
3.
Schaffung eines Anreizes zur ökologisch sinnvollen Verlagerung des Gütertransports auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße und zum effizienteren Einsatz der Lkw.
Soweit meine eigenen Recherchen dazu!
Gruß von Sir Thomas