Strassenstrich in Dortmund / Sperrbezirkausweitung
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Zitat:Sperrbezirk in Dortmund ausgeweitet — Straßenstrich wird geschlossen

Dortmund. Der Dortmunder Sperrbezirk wird ab 14. Mai radikal ausgeweitet. Am Donnerstag gab die Bezirksregierung die Entscheidung bekannt. Folge: Der Straßenstrich wird geschlossen – und zwar zum Meisterfeier-Wochenende am 14. Mai.

Antrag stattgegeben: Die Bezirksregierung Arnsberg entspricht dem Wunsch der Stadt Dortmund, den Sperrbezirk für Straßenprostitution auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen. Die Entscheidung wird am Samstag, 7. Mai, im Amtsblatt für den Regierungsbezirk verkündet und tritt eine Woche später in Kraft — also am 14. Mai, dem Wochenende der BVB-Meisterfeier.

Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann begründete das radikale Vorgehen am Donnerstag (5. Mai 2011) mit den nicht mehr hinzunehmenden Zuständen in Dortmund: „Die landesweit einzigartige Maßnahme wird bedingt durch die landesweit einzigartige Dortmunder Sondersituation. Nirgendwo sonst finden sich auf wenigen Quadratkilometern solche Auswüchse der Straßenprostitution, gibt es einen solch massiven Zuzug von Prostituierten. Nirgendwo sonst finden diese Frauen in unmittelbarer Nachbarschaft Arbeitsplatz und Wohnraum.“

Die explosionsartige Zunahme der Straßenprostituierten von 60 auf über 700 Frauen habe dazu geführt, dass Jugendschutz und öffentlicher Anstand nicht mehr gewährleistet werden können − insbesondere im Stadtteil mit den meisten Minderjährigen in Dortmund.

Kinder und Jugendliche würden direkt mit anstößigem Verhalten und mit der Kommerzialisierung sexueller Handlungen konfrontiert, ohne dass die Eltern dies unterbinden könnten. Weil der Straßenstrich auf die Wohngebiete ausgefranst sei, beobachten die Kinder die Verhandlungen zwischen Freiern und Prostituierten – zudem legen die Frauen den Weg zum Straßenstrich bereits in leichter „Arbeitskleidung“ zurück. Der überwiegende Teil der 5200 Unterschriften, die sich für eine Schließung des Straßenstrichs aussprechen, stammt daher von Eltern und Erziehern.
Alleinige Schließung des Straßenstrichs macht keinen Sinn

Aber die Schließung allein des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße würde nach Ansicht der Bezirksregierung zur Ausbreitung auf das gesamte Stadtgebiet führen. Eine Umsiedlung des Straßenstrichs innerhalb Dortmunds brächte ebenfalls keine Lösung, da das Stadtgebiet nicht über eindeutige Kerngebiete und Randzonen verfüge. Stattdessen: Im gesamten Stadtgebiet mischten sich Gewerbegebiete mit Wohngebieten oder Parks. Im Interesse einer ungestörten Kindes-Entwicklung sei daher ein Verbot der Straßenprostitution erforderlich.

Die mit dem Zustrom der zumeist bulgarischen Prostituierten einhergehende Kriminalität hat sich bereits weit über das Stadtgebiet hinaus ausgebreitet. Von der Erweiterung des Sperrbezirks auf die gesamte Stadt verspricht sich die Bezirksregierung die Beseitigung des Problemkerns: Wenn die günstigen Voraussetzungen für den massenhaften Zuzug von Prostituierten entfallen, wird auch das mit dieser Erwerbsgrundlage verbundene kriminelle Umfeld gestoppt.
Interessen von Prostituierten und Freiern müssen zurückstehen

Im Abwägungsprozess wurden alle Belange berücksichtigt. Mit Blick auf die besondere Situation in Dortmund gewichtete die Bezirksregierung jedoch die Gefährdung des Jugendschutzes stärker. Die Interessen von Prostituierten und Freiern mussten zurückstehen, zumal das Verbot nicht die Prostitution generell, sondern nur die Straßenprostitution betrifft.

Die Sorge der Nachbarkommunen, der Straßenstrich und die damit einhergehenden Probleme würden sich auf ihr Gebiet verlagern, teilt die Bezirksregierung nicht. Bei dieser Einschätzung spielte insbesondere eine Rolle, dass die umliegenden Kommunen kein ähnlich geeignetes Umfeld für eine Verlagerung der Straßenprostitution bieten: Anders als in Dortmund verfügen sie über keine vergleichbare Örtlichkeit, die es den Prostituierten erlaubt, sowohl dort zu arbeiten als auch zu wohnen. Und dass eine solche Örtlichkeit neu entsteht, wäre − wenn überhaupt − nur langfristig möglich.

Zudem geht die Bezirksregierung davon aus, dass Freier eher die Anonymität einer Großstadt suchen und die Atmosphäre ländlicher Gebiete scheuen. Dies belegt auch der hohe Anteil auswärtiger Kennzeichen bei den derzeitigen Nutzern des Dortmunder Straßenstrichs.

Zehn Forderungen an die Stadt Dortmund

Mit ihrer Entscheidung verbindet die Bezirksregierung jedoch einen Katalog von zehn Forderungen an die Stadt Dortmund:

- Umsetzung baurechtlicher Maßnahmen und gegebenenfalls ordnungsbehördliche Schließung sogenannter Problemhäuser
- Wahrnehmung des Wohnungsaufsichtsrechts (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW), wonach es unter anderem möglich ist, Hauseigentümern bestimmte Instandhaltungsmaßnahmen aufzuerlegen
- Umsetzung abfallrechtlicher Maßnahmen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) und Durchsetzung der Pflichten von Abfallverursachern
- Umsetzung gesundheitlicher Maßnahmen durch das Gesundheitsamt (Hygienerecht)
- Jugendschutzkontrollen durch Jugend- und Ordnungsamt
- Durchsetzung der Schulpflicht von Kindern
- Umsetzung gewerberechtlicher Maßnahmen zu Gewerbeanmeldungen
- stringente Bekämpfung der Schwarzarbeit
- konsequentes Vorgehen gegen illegales Glücksspiel
- verstärkte Verkehrskontrollen durch Polizei und Ordnungsamt

Der Stadt wird zudem aufgegeben, spätestens zum 1. Oktober und dann halbjährlich einen Bericht vorzulegen. Zur Vorbereitung hat sie jeweils einen Konsultationskreis mit den benachbarten Kommunen und der Polizei einzuberufen, an dem die Bezirksregierung als Beobachter teilnimmt. Ziel dieses Konsultationskreises ist es, die in Dortmund begonnenen Maßnahmen und die Auswirkungen auf das Umland zu beobachten und auszuwerten, um gegebenenfalls nachsteuern zu können.

Quelle: DerWesten 05.05.2011


Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.
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