24.09.2011, 18:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.09.2011, 18:53 von carolusmagnus.)
Für Thüringen gibt es vom Landesverwaltungsamt eine gesetzliche Regelung:
Thüringer Verordnung über das Verbot der Prostitution vom 24. April 1992
Demzufolge ist die Prostitution in folgenden Städten erlaubt, soweit kommunale Sperrbezirksverodnungen oder eine Verbot des Thünger Innenministeriums keine Einschränkung vornehmen:
Erfurt, Jena, Gera, Weimar, Gotha, Nordhausen, Eisenach, Suhl, Mühlhausen und Altenburg
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Th%C3%BCrin...t.C3.A4dte )
carolusMAGNUS
Thüringer Verordnung über das Verbot der Prostitution vom 24. April 1992
Zitat:[b]§ 1
In Gemeinden bis zu 30.000 Einwohnern ist es verboten, der Prostitution nachzugehen. Das Thüringer Innenministerium kann durch Rechtsverordnung in besonders begründeten Fällen einzelne Gemeinden mit deren Zustimmung ganz oder teilweise von dem Verbot ausnehmen.
Demzufolge ist die Prostitution in folgenden Städten erlaubt, soweit kommunale Sperrbezirksverodnungen oder eine Verbot des Thünger Innenministeriums keine Einschränkung vornehmen:
Erfurt, Jena, Gera, Weimar, Gotha, Nordhausen, Eisenach, Suhl, Mühlhausen und Altenburg
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Th%C3%BCrin...t.C3.A4dte )
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