Viel Polizei in Gotha
Für Thüringen gibt es vom Landesverwaltungsamt eine gesetzliche Regelung:
Thüringer Verordnung über das Verbot der Prostitution vom 24. April 1992

Zitat:[b]§ 1

In Gemeinden bis zu 30.000 Einwohnern ist es verboten, der Prostitution nachzugehen. Das Thüringer Innenministerium kann durch Rechtsverordnung in besonders begründeten Fällen einzelne Gemeinden mit deren Zustimmung ganz oder teilweise von dem Verbot ausnehmen.

Demzufolge ist die Prostitution in folgenden Städten erlaubt, soweit kommunale Sperrbezirksverodnungen oder eine Verbot des Thünger Innenministeriums keine Einschränkung vornehmen:

Erfurt, Jena, Gera, Weimar, Gotha, Nordhausen, Eisenach, Suhl, Mühlhausen und Altenburg
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Th%C3%BCrin...t.C3.A4dte )

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Viel Polizei in Gotha - von easygo - 24.09.2011, 18:17
RE: Viel Polizei in Gotha - von Pikashu - 24.09.2011, 18:28
RE: Viel Polizei in Gotha - von easygo - 24.09.2011, 18:44
Thüringer Verordnung über das Verbot der Prostitution - von carolusmagnus - 24.09.2011, 18:52