13.01.2012, 20:52
Hi Freunde des Forums,
um mal die Vorgänge zu beleuchten möchte ich folgendes ausführen:
1. Das Finanzamt braucht keinen "Titel" und auch keinen Gerichtsvollzieher, machen die alles selber. Dementsprechend schnell schlagen die auf, finden nichts Brauchbares (Bares) und schon wird Inso beantragt. Einsprüche und gerichtsanhängige Verfahren bezüglich der Anfechtung der Steuerbescheide interessieren das FA erst mal nicht. Der Steuerpflichtige soll erst mal zahlen und sich dann gegebenenfalls sein Geld wiederholen.
2. Das Einspruchsverfahren kann noch Jahre dauern, bis entschieden ist, ob der Betreiber des Coll. nun tatsächlich zu zahlen hat.
3. Nachdem die Betrieber ja nu auch nicht auf der Brennsuppe dahergeschwommen sind, haben die natürlich schon eine weitere GmbH (in Reserve) am Start, die die weiteren Geschäfte betreibt. Somit ist das Collosseum nicht von einer Schliessung (was das Insolvenzverfahren angeht) bedroht. Die Immobilie selbst ist ja mit 100%iger Wahrscheinlichkeit nicht im Eigentum der BetriebsGmbH. Alles andere wäre ja ein Anfängerfehler.
4. Dass die Leistungen der Damen wie man so hört schwer nachgelassen hat steht auf einem anderen Blatt.
Grüsse aus Augsburg
um mal die Vorgänge zu beleuchten möchte ich folgendes ausführen:
1. Das Finanzamt braucht keinen "Titel" und auch keinen Gerichtsvollzieher, machen die alles selber. Dementsprechend schnell schlagen die auf, finden nichts Brauchbares (Bares) und schon wird Inso beantragt. Einsprüche und gerichtsanhängige Verfahren bezüglich der Anfechtung der Steuerbescheide interessieren das FA erst mal nicht. Der Steuerpflichtige soll erst mal zahlen und sich dann gegebenenfalls sein Geld wiederholen.
2. Das Einspruchsverfahren kann noch Jahre dauern, bis entschieden ist, ob der Betreiber des Coll. nun tatsächlich zu zahlen hat.
3. Nachdem die Betrieber ja nu auch nicht auf der Brennsuppe dahergeschwommen sind, haben die natürlich schon eine weitere GmbH (in Reserve) am Start, die die weiteren Geschäfte betreibt. Somit ist das Collosseum nicht von einer Schliessung (was das Insolvenzverfahren angeht) bedroht. Die Immobilie selbst ist ja mit 100%iger Wahrscheinlichkeit nicht im Eigentum der BetriebsGmbH. Alles andere wäre ja ein Anfängerfehler.
4. Dass die Leistungen der Damen wie man so hört schwer nachgelassen hat steht auf einem anderen Blatt.
Grüsse aus Augsburg