Gesetzlicher Rahmen bei Huren
Zitat:wir sind hier zwar in einem Hurenforum, aber bzw. vielleicht auch gerade deswegen haben einige Kollgen ein ungutes Gefühl in Bezug auf "law and order".
gerade deshalb, sollen die Kollegen wissen, daß sie nur wegen der Hurenfickerei, keine rechtlichen kKonsequenzen zu befürchten haben
Zitat:1) Die (Polizei) können jederzeit sog. Kontrollstellen einrichten, die sind völlig verdachtsunabhängig.
Das ist im Prinzip zwar richtig, stimmt aber nicht ganz mit der Rechtslage überein.
Jede Polizeikontrolle bedarf eines begründeten Verdachts. Bei Verkehrskontrollen (Geschlechtsverkehr gehört nicht dazu gD) und Fahndung, gilt der allerdings immer als Gegeben, nicht bei Personenkontrollen.
Zitat:2) Wenn ne Stadt einen Sperrbezirk ausweist, können die auch in dieser Satzung Bußgelder verhängen
Wegen des Ficks können sie den Ficker nur dann belangen, wenn ihm bekannt war (oder es ihm bekannt gewesen sein müßte), wo er sich rumtreibt. Etwas Anderes ist es, wenn das Bußgeld aus einem Grund, der in kausalem Zusammenhang steht, erteilt wird (z,B. Erregung öffentliches Ärgernisses, Ruhestörung oder was weiß ich, noch alles)
Zitat:wenn du Pech hast, kommen die Freunde der Nacht (wie gesagt die Polizei, nicht das Ornungsamt)
Dann lass sie klingeln und frieren. Ohne richterlichen Beschluß (den bekommen sie mit Sicherheit nicht wegen Besamung im Sperrbezirk) oder wenn Gefahr in Verzug ist, dürfen sie die Wohnung nicht betreten.

wawi, der bisher immer Buss- aber nicht immer Lehrgeldfei gefickt hat Tongue
sex ist nicht alles, aber ohne sex ist alles nichts
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Gesetzlicher Rahmen bei Huren - von Chris01 - 15.10.2004, 08:35
Gesetzlicher Rahmen bei Huren - von Lustwandel - 15.10.2004, 08:49
Gesetzlicher Rahmen bei Huren - von Chris01 - 15.10.2004, 14:42
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Gesetzlicher Rahmen bei Huren - von Lustwandel - 16.11.2004, 15:39