19.10.2004, 23:03
Wieder was neues aus Altenstadt:
"Mega-Halloween" im Atlantis-Club?
Ob die große Party demnächst noch stattfinden wird, entscheidet sich nach dem Spruch der Verwaltungsrichter
Guido StriegnitzALTENSTADT. Wenn nicht alles täuscht, ziehen derzeit dunkle Wolken über dem Altenstädter FKK- und Sauna-Club Atlantis auf: Das Verwaltungsgericht Gießen, das im Rechtsstreit zwischen Atlantis-Betreibern und Wetterauer Kreisbauamt eingeschaltet ist, scheint seine Entscheidung zuungunsten der Atlantis-Chefs gefällt zu haben. Dies verlauten zumindest gewöhnlich gutinformierte juristische Kreise. Beim Kreisbauamt wurde gestern allerdings jeder Kommentar dazu abgelehnt, weil eine schriftliche Entscheidung des Gerichts noch nicht vorliege. Unter neuer Leitung hatte der FKK-Club seine Pforten am 30. September wieder geöffnet, obwohl ein Nutzungsverbot des Kreisbauamts den "bordellähnlichen Betrieb" im Atlantis untersagte. Der Vorgänger-Club war nach einer Razzia vor dem Hintergrund der Vorwürfe von Steuerhinterziehung und Menschenhandel geschlossen worden. Die heutigen Betreiber argumentieren, dass für den Club Bestandsschutz gelten müsse und beziehen sich auf ein Rechtsgutachten, das aber Kreisbauamt und Gemeindeverwaltung für inakzeptabel halten. Im Oktober 2002 hatten Altenstadts Gemeindevertreter beschlossen, dass bordellähnliche Einrichtungen in der Waldsiedlung nicht zulässig seien. Da das Atlantis bereits seit August 2001 als Sauna- und Wellness-Club in Betrieb und die Anwesenheit von Hostessen dort bekannt gewesen sei, werde das Haus demnach von dem Verbot nicht berührt, argumentieren die Betreiber. Zum Nutzungsverbot verfügte das Kreisbauamt zugleich Sofortvollzug. Dagegen strengten die Betreiber beim Verwaltungsgericht ein Eilverfahren mit dem Ziel an, aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die von der Behörde angestrebte Schließung zu erlangen. Der Hintergrund ist klar: Bis zum endgültigen Gerichtsurteil, das länger auf sich warten lassen kann, soll die Öffnung des Atlantis derart gewährleistet sein. Denn trotz des schmalen juristischen Grads, auf dem sich die Betreiber zur Zeit bewegen, erfreut sich der Club seit Ende September wieder gewohnt großer Beliebtheit zumal bei seinen langjährigen männlichen - und weiblichen - Gästen. Mit Spannung kann verfolgt werden, was geschieht, sollte sich der Eindruck bestätigen, dass die Richter keine aufschiebende Wirkung gewähren. Gegen Recht und Gesetz werde man unter keinen Umständen handeln, verlautete schon vor Wochen aus dem Atlantis.
Sollte der schriftliche Urteilstext dies zulassen, wäre eine Beschwerde der Club-Betreiber beim Kasseler Verwaltungsgericht, der höheren Instanz, denkbar. Auch die Versiegelung der Atlantis-Eingangstür durch das Kreisbauamt könnte mögliches Szenario sein. Und dass auch Zwangsmaßnahmen denkbar sind, war vom Kreisbauamt schon immer zu hören. Beim Atlantis-Management heißt es, man warte die Zustellung des Urteils erst einmal ab. Und sonst läuft "business as usual": In Zeitungsanzeigen wird eingeladen zu "Party-Spaß", "Dessous-Parties" und - am 30. Oktober - zur "Mega-Halloween-Party".
Quelle: Kreis-Anzeiger
Headbanger, der gespannt ist wie die Geschichte ausgeht
"Mega-Halloween" im Atlantis-Club?
Ob die große Party demnächst noch stattfinden wird, entscheidet sich nach dem Spruch der Verwaltungsrichter
Guido StriegnitzALTENSTADT. Wenn nicht alles täuscht, ziehen derzeit dunkle Wolken über dem Altenstädter FKK- und Sauna-Club Atlantis auf: Das Verwaltungsgericht Gießen, das im Rechtsstreit zwischen Atlantis-Betreibern und Wetterauer Kreisbauamt eingeschaltet ist, scheint seine Entscheidung zuungunsten der Atlantis-Chefs gefällt zu haben. Dies verlauten zumindest gewöhnlich gutinformierte juristische Kreise. Beim Kreisbauamt wurde gestern allerdings jeder Kommentar dazu abgelehnt, weil eine schriftliche Entscheidung des Gerichts noch nicht vorliege. Unter neuer Leitung hatte der FKK-Club seine Pforten am 30. September wieder geöffnet, obwohl ein Nutzungsverbot des Kreisbauamts den "bordellähnlichen Betrieb" im Atlantis untersagte. Der Vorgänger-Club war nach einer Razzia vor dem Hintergrund der Vorwürfe von Steuerhinterziehung und Menschenhandel geschlossen worden. Die heutigen Betreiber argumentieren, dass für den Club Bestandsschutz gelten müsse und beziehen sich auf ein Rechtsgutachten, das aber Kreisbauamt und Gemeindeverwaltung für inakzeptabel halten. Im Oktober 2002 hatten Altenstadts Gemeindevertreter beschlossen, dass bordellähnliche Einrichtungen in der Waldsiedlung nicht zulässig seien. Da das Atlantis bereits seit August 2001 als Sauna- und Wellness-Club in Betrieb und die Anwesenheit von Hostessen dort bekannt gewesen sei, werde das Haus demnach von dem Verbot nicht berührt, argumentieren die Betreiber. Zum Nutzungsverbot verfügte das Kreisbauamt zugleich Sofortvollzug. Dagegen strengten die Betreiber beim Verwaltungsgericht ein Eilverfahren mit dem Ziel an, aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die von der Behörde angestrebte Schließung zu erlangen. Der Hintergrund ist klar: Bis zum endgültigen Gerichtsurteil, das länger auf sich warten lassen kann, soll die Öffnung des Atlantis derart gewährleistet sein. Denn trotz des schmalen juristischen Grads, auf dem sich die Betreiber zur Zeit bewegen, erfreut sich der Club seit Ende September wieder gewohnt großer Beliebtheit zumal bei seinen langjährigen männlichen - und weiblichen - Gästen. Mit Spannung kann verfolgt werden, was geschieht, sollte sich der Eindruck bestätigen, dass die Richter keine aufschiebende Wirkung gewähren. Gegen Recht und Gesetz werde man unter keinen Umständen handeln, verlautete schon vor Wochen aus dem Atlantis.
Sollte der schriftliche Urteilstext dies zulassen, wäre eine Beschwerde der Club-Betreiber beim Kasseler Verwaltungsgericht, der höheren Instanz, denkbar. Auch die Versiegelung der Atlantis-Eingangstür durch das Kreisbauamt könnte mögliches Szenario sein. Und dass auch Zwangsmaßnahmen denkbar sind, war vom Kreisbauamt schon immer zu hören. Beim Atlantis-Management heißt es, man warte die Zustellung des Urteils erst einmal ab. Und sonst läuft "business as usual": In Zeitungsanzeigen wird eingeladen zu "Party-Spaß", "Dessous-Parties" und - am 30. Oktober - zur "Mega-Halloween-Party".
Quelle: Kreis-Anzeiger
Headbanger, der gespannt ist wie die Geschichte ausgeht