19.10.2004, 20:22
Gude wawi,
wir sind hier zwar in einem Hurenforum, aber bzw. vielleicht auch gerade deswegen haben einige Kollgen ein ungutes Gefühl in Bezug auf "law and order".
Grundsätzlich haste recht, aber wie so oft im Leben steckt der Teufel im Detail.
1) Die (Polizei) können jederzeit sog. Kontrollstellen einrichten, die sind völlig verdachtsunabhängig. Und sind auch keine typ. Verkehrskontrollen.
Sich drüber aufzuregen, bringt gar nix - außer dass du dann "korrekt" gefilzt wirst.
Und irgend einen technischen Mangel .... finden die zur Not immer.
2) Wenn ne Stadt einen Sperrbezirk ausweist, können die auch in dieser Satzung Bußgelder verhängen, hat - wie gesagt - nichts mit strafrechtlichen Sanktionen zu tun.
Die mir bekannte Hausnr. (250,-- ) hab ich von einem Bekannten, der zufällig beim Ordnungsamt arbeitet. Werde den noch mal ganz genau interviewen, wie das in DA geregelt ist (ich selbst bin nur seltenst aufm Straßenstrich unterwegs, so dass ich dieses Problem wenigstens noch nicht hatte).
3) Als Zeuge musst du nicht zu einer polizeilichen Vernehmung erscheinen, aber wenn du Pech hast, kommen die Freunde der Nacht (wie gesagt die Polizei, nicht das Ornungsamt)
Sonntag abend zur besten Familienfernsehzeit und wollen eine erkennungsdienstliche Behandlung durchziehen; ist halt für die Familienväter megapeinlich, wenn die Madame nebendran sitzt, du mit hochrotem Kopf was stammelst und du dann 4 Wochen auf dem Fußboden schlafen darfst - also zuhause mein ich jetzt.
Selbst wenn die Aktion von grün/weiss nicht korrekt wäre, hängt der Haussegen schief.
Also um weitere Peinlichkeiten zu vermeiden, sollte man in dem hier interessierenden Fall doch der polizeilichen Ladung nachkommen u. halt irgend nen Schmodder erzählen von wegen Zufallsbekanntschaft o.ä. - Hauptsache, du kommst ohne Blessuren raus.
FTW (ab und zu paar Blessuren sind dem Selbsterhaltungstrieb förderlich)
wir sind hier zwar in einem Hurenforum, aber bzw. vielleicht auch gerade deswegen haben einige Kollgen ein ungutes Gefühl in Bezug auf "law and order".
Grundsätzlich haste recht, aber wie so oft im Leben steckt der Teufel im Detail.
1) Die (Polizei) können jederzeit sog. Kontrollstellen einrichten, die sind völlig verdachtsunabhängig. Und sind auch keine typ. Verkehrskontrollen.
Sich drüber aufzuregen, bringt gar nix - außer dass du dann "korrekt" gefilzt wirst.
Und irgend einen technischen Mangel .... finden die zur Not immer.
2) Wenn ne Stadt einen Sperrbezirk ausweist, können die auch in dieser Satzung Bußgelder verhängen, hat - wie gesagt - nichts mit strafrechtlichen Sanktionen zu tun.
Die mir bekannte Hausnr. (250,-- ) hab ich von einem Bekannten, der zufällig beim Ordnungsamt arbeitet. Werde den noch mal ganz genau interviewen, wie das in DA geregelt ist (ich selbst bin nur seltenst aufm Straßenstrich unterwegs, so dass ich dieses Problem wenigstens noch nicht hatte).
3) Als Zeuge musst du nicht zu einer polizeilichen Vernehmung erscheinen, aber wenn du Pech hast, kommen die Freunde der Nacht (wie gesagt die Polizei, nicht das Ornungsamt)

Sonntag abend zur besten Familienfernsehzeit und wollen eine erkennungsdienstliche Behandlung durchziehen; ist halt für die Familienväter megapeinlich, wenn die Madame nebendran sitzt, du mit hochrotem Kopf was stammelst und du dann 4 Wochen auf dem Fußboden schlafen darfst - also zuhause mein ich jetzt.
Selbst wenn die Aktion von grün/weiss nicht korrekt wäre, hängt der Haussegen schief.
Also um weitere Peinlichkeiten zu vermeiden, sollte man in dem hier interessierenden Fall doch der polizeilichen Ladung nachkommen u. halt irgend nen Schmodder erzählen von wegen Zufallsbekanntschaft o.ä. - Hauptsache, du kommst ohne Blessuren raus.
FTW (ab und zu paar Blessuren sind dem Selbsterhaltungstrieb förderlich)