19.10.2004, 19:32
Eine Personenkontrolle darf die Polizei nur bei begründetem Verdacht durchführen. Fragt in einem solchen Fall, was man euch vorwirft (in der Praxis werden sie natürlich einen aus dem Hut Zaubern) Eine Hure zu ficken, reicht da nicht.
Das ist auch nicht strafbar, selbst nicht im Sperrbezirk. Eine Ordnungswiedrigkeit ist es, wenn man vorher darauf hingewiesen wurde, dass man sich in einem sochen befindet.
Einer Vorladung zur Polizei braucht man übrigens nicht Folge zu leisten, nur die zur Staatsanwaltschaft ist zwingend.
Gruss wawi
Ps: Wenn sie euch auf ner Gretel erwischen, können sie es nicht als Vekehrskontrolle deklarieren, die dürfen sie nämlich jederzeit durchführen
Das ist auch nicht strafbar, selbst nicht im Sperrbezirk. Eine Ordnungswiedrigkeit ist es, wenn man vorher darauf hingewiesen wurde, dass man sich in einem sochen befindet.
Einer Vorladung zur Polizei braucht man übrigens nicht Folge zu leisten, nur die zur Staatsanwaltschaft ist zwingend.
Gruss wawi
Ps: Wenn sie euch auf ner Gretel erwischen, können sie es nicht als Vekehrskontrolle deklarieren, die dürfen sie nämlich jederzeit durchführen

sex ist nicht alles, aber ohne sex ist alles nichts