16.10.2004, 14:58
Jako,
vor Gericht hättest Du sehr gute Karten. Es gibt Tariflisten für sowas (Nutzungsrechte) und Gerichte legen den 2-fachen Tarif zu Grunde, wenn die Benutzung unerlaubt erfolgt. Wird auf den Autor auch nicht hingewiesen, dann geht man von 3fachem Tarif aus. Da hier zusätzlich noch die Arbeit als die eigene ausgegeben wird und Deine Arbeit auch noch komerziell verwertet wird ist das Limit der Entschädigungsforderung nach oben offen.
D.
vor Gericht hättest Du sehr gute Karten. Es gibt Tariflisten für sowas (Nutzungsrechte) und Gerichte legen den 2-fachen Tarif zu Grunde, wenn die Benutzung unerlaubt erfolgt. Wird auf den Autor auch nicht hingewiesen, dann geht man von 3fachem Tarif aus. Da hier zusätzlich noch die Arbeit als die eigene ausgegeben wird und Deine Arbeit auch noch komerziell verwertet wird ist das Limit der Entschädigungsforderung nach oben offen.
D.