29.03.2006, 06:15
Wie ist diesbezüglich die Gesetzeslage? Ich habe davon null Ahnung. Wie groß muss eine Stadt sein? Ich dachte, diese Regelung betrifft nur Laufhäuser? Dort müssen es nach meinem Kenntnisstand Kommunen > 50.000 Einwohner sein. Ist das richtig? Wo steht, dass in kleinen Städten oder auf dem platten Land keine Frau werkeln darf? Was ist eigentlich juristisch zu beachten, um eine Wohnung zu betreiben?
Danke für Infos. Rein interessehalber, ich habe nicht die Eröffnung einer Lokalität dort oder sonstwo vor. Oder gehört das eher ins Off-Topic?
Metallfan
Danke für Infos. Rein interessehalber, ich habe nicht die Eröffnung einer Lokalität dort oder sonstwo vor. Oder gehört das eher ins Off-Topic?
Metallfan
Beständig ist nur der Wandel.