Totalausfall Gabriella und byebye FMH
Hinsichtlich des anderen Aspektes (sanfte Gewalt) halte ich einen Hinweis auf die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften für angebracht. Danach "schulden" uns die Damen ausschließlich ihre ZEIT.

Egal was in dem Laden Standard ist oder von ihr versprochen wurde: wir haben zivilrechtlich keinen Anspruch auf Umsetzung im Zimmer. Wenn Sie nicht will, dann besser abbrechen als ihren Willen (und damit das Strafgesetz) zu brechen. Wer sich durch falsche Versprechungen betrogen fühlt mag eine (theoretisch dann berechtigte) Betrugsanzeige erheben und abwarten wie die bei den Behörden versandet.

Ich vergleiche neue Buchungen immer mit einem Lotterielos für 50 Euro: mal gewinnt Mann, mal verliert Mann.


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Totalausfall Gabriella und byebye FMH - von Gambler69 - 16.07.2012, 08:17