21.07.2012, 10:31
(21.07.2012, 09:11)Sultan schrieb: Ebenso gibt es eine Menge Waffen in Thailand, die in Deutschland nicht erlaubt sind. Hmm, ich glaube, jedes Messer mit feststehender Klinge, die länger als 8cm (oder waren es 6cm) ist, und Messer mit doppelseitig geschliffener Klinge.Um da mal schnell Klarheit zu schaffen:
§47a WaffG sagt: Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm.
Einhandmesser ist mal wieder ein Burokratiebegriff, darunter fällt alles, was sich einhändig öffnen lässt, also so genannte Folder (Klappmesser mit z.B. per Daumen zu öffnender Klinge, die dann arretiert). Hierunter fallen aber auch Butterflymesser, Fallmesser und Springmesser (aber nicht jene Springmesser, deren Klinge seitlich öffnet sowie nicht länger als 8,5cm und nicht beidseitig geschliffen ist).
Hinzu kommen dann noch alle beidseitig geschliffenen Messer und so genannte Faustmesser (Griff liegt in der geschlossenen Faust und die Klinge kommt auf einem Steg zwischen den Fingern heraus) sowie alle Formen von Schlagringen.
Diese Teile einführen zu wollen ist kein Kavaliersdelikt, das sind teils verbotene Gegenstände gemäß Waffengesetz was empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.
Für nur zweihändig zu öffnende Klappmesser habe ich keine Einschränkungen gefunden, um möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen würde ich persönlich keins mit Klingenlänge über 8,5cm kaufen.
BTW: Finger weg von Elektroschockern im Ausland. Alles was keine hiesige amtliche Zulassung hat kann auch zu massiven Problemen bei der Einreise führen...
Internet Explorer ist wie ungeschützter Geschlechtsverkehr: Alle sind aufgeklärt, was die Nachteile angeht und dennoch gibts noch Leute die da anderer Meinung sind.
(gefunden auf ibash.de)
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