03.02.2013, 20:25
wart erstmal ab, was in dem Urteil zur Sperrgebietsverordnung genau drinsteht. Sonst darfst du letztendlich viell. doch nur an Studenten vermieten.
Und eine Eigentumswohnung schützt dich auch nicht vor der Eigentümerversammlung. Die kann dir mehr Stunk machen, als manches Ordnungsamt.
Und eine Eigentumswohnung schützt dich auch nicht vor der Eigentümerversammlung. Die kann dir mehr Stunk machen, als manches Ordnungsamt.