07.07.2013, 09:00
(07.07.2013, 07:42)Eastlover schrieb: Und wieder einmal werden Selbständige wie Angestellte behandelt, falls es wirklich eine Anweisung der Geschäftsleitung gibt. Ich glaube, die spinnen wohl!
Sollte die GL wirklich Einfluss auf die Dienstleistung nehmen wollen und auf die dazugehörende Aquise ebenfalls, dann soll sie bitte auch die für Angestellten obligatorischen Sozialbeiträge bezahlen (Krankenkassenanteil, Rentenversicherung , Arbeitslosenversicherung). Tut sie das nicht, würde sie Sozialbetrug betrieben.
Ansonsten geht es das Sharks überhaupt nichts an wie eine CDL abrechnet!
Das sehe ich anders. Ein Club kann doch seine eigenen Regeln aufstellen. Wenn diese den Nutten beim einchecken bekannt sind, können sie sich in den Club einmieten oder eben nicht. In allen anderen freiberuflichen Tätigkeiten gibt es ja auch je nach Einsatzbereich, Einsatzgebiet und Kunden unterschiedliche Regeln an die man sich zu halten hat, ohne gleich als Angestellter zu gelten.
Etwas anderes wäre es, wenn die Nutten von der GL gezwungen würden mit einzelnen Personen auf's Zimmer zu gehen.