Bei Fall 2 durch Deinen Anwalt prüfen lassen ob nicht sogar eine Straftat vorliegt und die Möglichkeit einer Anzeige besteht. Falls ja und es wird ermittelt kann dann eventuell über das Handy bzw. den Provider (außer bei Prepaid), bei einem Auto über die Zulassungsstelle (altes Kennzeichen erforderlich) oder bei der Dir bekannten Bankverbindung des Ex-Mieters (sofern er nicht auch die Bank gewechselt hat) über die Bank die neue Adresse ermittelt werden. Da er Frührentner ist, bezieht er Rente per Überweisung, es muss also eine Bankverbindung existieren. Dein Anwalt kann dann Akteneinsicht nehmen, was zur neuen Adresse führt, sofern er diese der Bank angegeben hat.
Alternativ eine einfache Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt einholen, das dürfen auch Privatpersonen und die Gebühren halten sich in Grenzen. Vollständigen Namen, Geburtsdatum und eventuell Geburtsort hast Du ja aus dem Mietvertrag, die zuletzt bekannte Anschrift kennst Du auch.
Kommt noch Post für den Mietnomaden an? Falls nicht, hat er wahrscheinlich einen Nachsendeauftrag gestellt. Einfach einen Brief mit dem Vermerk Nicht nachsenden, bei Adressänderung mit neuer Anschrift zurück an Absender! an ihn schicken.
Zusätzlich bietet die Post einen Adress-Suchservice an, allerdings nur für Unternehmen, aber Dein Anwalt ist ja Unternehmer... 
In beiden Fällen hast Du noch offene Forderungen, ergo Mahnverfahren einhalten und dann einen Mahnbescheid und letztendlich einen Vollstreckungsbescheid erwirken, der verjährt erst nach 30 Jahren. Diese werden i.d.R. auch durch eine Privatinsolvenz nicht ungültig, ebensowenig wirken sich Eidesstattliche Versicherungen der Schuldner aus. Bei ausreichend hohen monatlichen Geldeingängen (Gehalt, Krankengeld oder Rente) oberhalb der Pfändungsgrenze sind damit auch fortlaufende Kontopfändungen möglich.
Mit Mietern ists wie mit Huren: Wenn das Bauchgefühl auch nur minimal grummelt: Finder weg! Wenn bei mehreren Mietern die Einkommen so knapp sind, dass bei nur teilweisem Verlust eines Einkommens durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit das Geld nicht mehr für Leben und Miete reicht: Dito. Nett ist die kleine Schwester von Scheiße und die zahlt keine Miete. Lieber 3 oder auch 6 Monate Leerstand wie so nen Ärger am Hals. Und noch was: Niemals an Freunde und Bekannte vermieten, da drückt man nur zu gerne mal beide Hühneraugen zu und ist am Ende die Bekannten und Kohle los. Vom Ärger ganz abgesehen nichts, was man braucht, lieber einen Makler beauftragen.
Alternativ eine einfache Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt einholen, das dürfen auch Privatpersonen und die Gebühren halten sich in Grenzen. Vollständigen Namen, Geburtsdatum und eventuell Geburtsort hast Du ja aus dem Mietvertrag, die zuletzt bekannte Anschrift kennst Du auch.
Kommt noch Post für den Mietnomaden an? Falls nicht, hat er wahrscheinlich einen Nachsendeauftrag gestellt. Einfach einen Brief mit dem Vermerk Nicht nachsenden, bei Adressänderung mit neuer Anschrift zurück an Absender! an ihn schicken.


In beiden Fällen hast Du noch offene Forderungen, ergo Mahnverfahren einhalten und dann einen Mahnbescheid und letztendlich einen Vollstreckungsbescheid erwirken, der verjährt erst nach 30 Jahren. Diese werden i.d.R. auch durch eine Privatinsolvenz nicht ungültig, ebensowenig wirken sich Eidesstattliche Versicherungen der Schuldner aus. Bei ausreichend hohen monatlichen Geldeingängen (Gehalt, Krankengeld oder Rente) oberhalb der Pfändungsgrenze sind damit auch fortlaufende Kontopfändungen möglich.
Mit Mietern ists wie mit Huren: Wenn das Bauchgefühl auch nur minimal grummelt: Finder weg! Wenn bei mehreren Mietern die Einkommen so knapp sind, dass bei nur teilweisem Verlust eines Einkommens durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit das Geld nicht mehr für Leben und Miete reicht: Dito. Nett ist die kleine Schwester von Scheiße und die zahlt keine Miete. Lieber 3 oder auch 6 Monate Leerstand wie so nen Ärger am Hals. Und noch was: Niemals an Freunde und Bekannte vermieten, da drückt man nur zu gerne mal beide Hühneraugen zu und ist am Ende die Bekannten und Kohle los. Vom Ärger ganz abgesehen nichts, was man braucht, lieber einen Makler beauftragen.