11.12.2013, 11:02
Wg. der Registrierung: Die sind dann lokal bekannt, korrekt. Nur sind derzeit die Kontrollberechtigten in der Regel von der Polizei oder Kripo des jeweiligen Bundeslandes. Eine Erfassung findet meines Wissens nur im und für den lokalen Zuständigkeitsbereich statt.
Mit tiefer gehenden Fragen haben die Jungs allerdings nur im Verdachtsfall was am Hut, von den Sprachschwierigkeiten mal ganz abgesehen. Wenn ich mir die Englischkenntnisse unserer Freunde und Helfer so anschaue, dann gute Nacht. Mehr wie ein "Passport" oder gar vollständig zusammenhängende Sätze sind da eine Seltenheit.
Was fehlt, ist ein Konzept, bei welchem die Frauen sich zentral anmelden können und dann z.B. sowas wie einen Sexarbeiterinnen-Ausweis erhalten. Mit Lichtbild, ihrem Künstlernamen, Geburtsdatum, Herkunft und einer Registrierungsnummer drauf. Bei der Registrierung können diese dann zur Genüge mit Infomaterial in ihrer Landessprache versorgt werden. Reicht vollkommen um zu sehen ob die Kontrollierte gemeldet ist. Jetzt kommt das große Aber: Ohne eine lebenslange Stigmatisierung der Huren geht das nur, wenn eine nichtstaatliche Stelle diese zentrale Anmeldung und Verwaltung macht. Also sowas wie eine Gewerbekammer für Huren.
Das Problem mit den Arbeitsstätten ist, dass der Gedanke zu einer Konzessionspflicht geht. Finde ich für Puffs/Clubs/Laufhäuser an und für sich ok, wenn dadurch gewisse räumliche Mindeststandards eingeführt werden. Nur schützt das eben nicht vor zwielichtigen Inhabern, die im Hintergrund die Fäden ziehen; dann hat der "offizielle" Betreiber halt eine weiße Weste und was ändert sich dadurch konkret am bisherigen Zustand? Ich sage: Nichts. Gibts jetzt schon zu Hauf das Modell, z.B. bei den Abofallen im Internet. Eingetragene Limiteds an Briefkastenadressen mit einer fürs nichtstun bezahlten Sockenpuppe als eingetragenem Geschäftsführer. Funktioniert seit etlichen Jahren. Das wäre also wieder mal nur ein "Wir tun was"-Placebo der Politik.
Das nächste Problem ist dann, was alles konzessioniert werden soll. Bei Arbeitswohnungen wird es schnell schwierig, bei privat gemieteten, also festen Arbeitswohnungen einer Hure noch schwieriger, muss da trotzdem konzessioniert werden obwohl nur die Hure und Wohnungsinhaberin selbst und sonst niemand dort arbeitet? Wie siehts bei den wenigen Gelegenheitshuren aus, die privat zu Hause empfangen? Und wie ist das mit Wanderhuren, die auch mal in Hotels ein Zimmer mieten und dort ihre Dienste anbieten?
Das Thema und Arbeitsumfeld sind zu komplex um es über ein wie üblich allgemein und schwammig formuliertes All in One-Gesetz zu erschlagen. Da dürfen zum einen keine Lücken drin sein aber es darf dadurch auch nicht zu einem quasi-Verbot bestimmter Formen des Pay6 kommen. Mit einem klaren "Alle Arbeitsstätten unterliegen einer Konzessionspflicht." ist es also nicht getan, das wäre ein quasi-Berufsverbot für Strassenstrich, Escort, Hobbyhuren und etliche privat arbeitende Huren, weil mehr wie genug davon in reinen Wohngebieten arbeiten. Arbeitsstätte bei Escort wäre das zu Hause des Kunden oder sein Hotelzimmer. Auch dort gibt es jetzt schon Sperrbezirke, die es zu beachten gilt. Der Zusatz "ab 2 Huren" wäre eine Möglichkeit, kann aber auch wieder einige ausgrenzen.
Also gar nicht so einfach das ganze. Und sowas sollen Ministerialbeamte ausarbeiten, die nie zugeben dürften schon öfters mal mit Huren gefickt zu haben oder es seit Jahren zu tun? Da sind imho die Huren als Betroffene gefragt dort passende Vorschläge und Texte zu erarbeiten.
Inklusive einigen haltlosen Vorschlägen, die man dann im Rahmen von "Kompromissbereitschaft" ersatzlos streichen kann und mit deren Annahme man schon beim schreiben nicht rechnet. So funktioniert Politik, siehe die Koalitionsverhandlungen: "Wir wollen das hier unbedingt und sind bereit das hier dafür zu opfern." Ob das geopferte überhaupt jemals ernst gemeint oder nicht mal ansatzweise realisierbar war, interessiert dann kein Aas mehr.
Mit tiefer gehenden Fragen haben die Jungs allerdings nur im Verdachtsfall was am Hut, von den Sprachschwierigkeiten mal ganz abgesehen. Wenn ich mir die Englischkenntnisse unserer Freunde und Helfer so anschaue, dann gute Nacht. Mehr wie ein "Passport" oder gar vollständig zusammenhängende Sätze sind da eine Seltenheit.
Was fehlt, ist ein Konzept, bei welchem die Frauen sich zentral anmelden können und dann z.B. sowas wie einen Sexarbeiterinnen-Ausweis erhalten. Mit Lichtbild, ihrem Künstlernamen, Geburtsdatum, Herkunft und einer Registrierungsnummer drauf. Bei der Registrierung können diese dann zur Genüge mit Infomaterial in ihrer Landessprache versorgt werden. Reicht vollkommen um zu sehen ob die Kontrollierte gemeldet ist. Jetzt kommt das große Aber: Ohne eine lebenslange Stigmatisierung der Huren geht das nur, wenn eine nichtstaatliche Stelle diese zentrale Anmeldung und Verwaltung macht. Also sowas wie eine Gewerbekammer für Huren.
Das Problem mit den Arbeitsstätten ist, dass der Gedanke zu einer Konzessionspflicht geht. Finde ich für Puffs/Clubs/Laufhäuser an und für sich ok, wenn dadurch gewisse räumliche Mindeststandards eingeführt werden. Nur schützt das eben nicht vor zwielichtigen Inhabern, die im Hintergrund die Fäden ziehen; dann hat der "offizielle" Betreiber halt eine weiße Weste und was ändert sich dadurch konkret am bisherigen Zustand? Ich sage: Nichts. Gibts jetzt schon zu Hauf das Modell, z.B. bei den Abofallen im Internet. Eingetragene Limiteds an Briefkastenadressen mit einer fürs nichtstun bezahlten Sockenpuppe als eingetragenem Geschäftsführer. Funktioniert seit etlichen Jahren. Das wäre also wieder mal nur ein "Wir tun was"-Placebo der Politik.
Das nächste Problem ist dann, was alles konzessioniert werden soll. Bei Arbeitswohnungen wird es schnell schwierig, bei privat gemieteten, also festen Arbeitswohnungen einer Hure noch schwieriger, muss da trotzdem konzessioniert werden obwohl nur die Hure und Wohnungsinhaberin selbst und sonst niemand dort arbeitet? Wie siehts bei den wenigen Gelegenheitshuren aus, die privat zu Hause empfangen? Und wie ist das mit Wanderhuren, die auch mal in Hotels ein Zimmer mieten und dort ihre Dienste anbieten?
Das Thema und Arbeitsumfeld sind zu komplex um es über ein wie üblich allgemein und schwammig formuliertes All in One-Gesetz zu erschlagen. Da dürfen zum einen keine Lücken drin sein aber es darf dadurch auch nicht zu einem quasi-Verbot bestimmter Formen des Pay6 kommen. Mit einem klaren "Alle Arbeitsstätten unterliegen einer Konzessionspflicht." ist es also nicht getan, das wäre ein quasi-Berufsverbot für Strassenstrich, Escort, Hobbyhuren und etliche privat arbeitende Huren, weil mehr wie genug davon in reinen Wohngebieten arbeiten. Arbeitsstätte bei Escort wäre das zu Hause des Kunden oder sein Hotelzimmer. Auch dort gibt es jetzt schon Sperrbezirke, die es zu beachten gilt. Der Zusatz "ab 2 Huren" wäre eine Möglichkeit, kann aber auch wieder einige ausgrenzen.
Also gar nicht so einfach das ganze. Und sowas sollen Ministerialbeamte ausarbeiten, die nie zugeben dürften schon öfters mal mit Huren gefickt zu haben oder es seit Jahren zu tun? Da sind imho die Huren als Betroffene gefragt dort passende Vorschläge und Texte zu erarbeiten.
Inklusive einigen haltlosen Vorschlägen, die man dann im Rahmen von "Kompromissbereitschaft" ersatzlos streichen kann und mit deren Annahme man schon beim schreiben nicht rechnet. So funktioniert Politik, siehe die Koalitionsverhandlungen: "Wir wollen das hier unbedingt und sind bereit das hier dafür zu opfern." Ob das geopferte überhaupt jemals ernst gemeint oder nicht mal ansatzweise realisierbar war, interessiert dann kein Aas mehr.
Internet Explorer ist wie ungeschützter Geschlechtsverkehr: Alle sind aufgeklärt, was die Nachteile angeht und dennoch gibts noch Leute die da anderer Meinung sind.
(gefunden auf ibash.de)
(gefunden auf ibash.de)