18.12.2013, 00:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.12.2013, 00:22 von Schattenreiter.)
Wer hat eigentlich die Rechte an meinen Urlaubsbildern?
Der Kamerahersteller, das Fotostudio, die NSa, oder, oder, oder?
Man bezahlt für jeden Dreck an die Rechteverwerter ...
Man könnte ein Buch scannen, nur nicht mit den Scannern, die wir kaufen können.
Dazu müßte man das Buch in seine Seiten zerlegen. Nur dann nimmt es mir sie Bibliothek nicht mehr ab,
zumal ich die Leihfrist mit in Deutschland im Massenmarkt erhältlichen Scannern eh nicht einhalten könnte.
Ich finde es gut, das man anfängt, derlei Personen (Abmahnanwälte) mal auf den Zahn zu fühlen.
Das was da lief, wird jetzt ja untersucht und ich hoffe das diesmal nicht nur alleinerziehende Mütter, deren unerfahrenes Kind mal eben den ersten Porno gesehen hat, an den Pranger gestellt wird, sondern Anwälten, die anscheinend zu sonst nichts taugen, als das durch sie offensichtlich noch ein eingefädeltes kriminelles Abzockerprogramm aufgelegt wird.
Man sollte die Kanzlei im Internet mit Namen, Straße und Adresse benennen. Das Haus vielleicht hellviolett markiernen - weil da ja eigentlcih kein anständiger Mensch reingehen möchte.
BG Schattenreiter
Der Kamerahersteller, das Fotostudio, die NSa, oder, oder, oder?
Man bezahlt für jeden Dreck an die Rechteverwerter ...
Man könnte ein Buch scannen, nur nicht mit den Scannern, die wir kaufen können.
Dazu müßte man das Buch in seine Seiten zerlegen. Nur dann nimmt es mir sie Bibliothek nicht mehr ab,
zumal ich die Leihfrist mit in Deutschland im Massenmarkt erhältlichen Scannern eh nicht einhalten könnte.
Ich finde es gut, das man anfängt, derlei Personen (Abmahnanwälte) mal auf den Zahn zu fühlen.
Das was da lief, wird jetzt ja untersucht und ich hoffe das diesmal nicht nur alleinerziehende Mütter, deren unerfahrenes Kind mal eben den ersten Porno gesehen hat, an den Pranger gestellt wird, sondern Anwälten, die anscheinend zu sonst nichts taugen, als das durch sie offensichtlich noch ein eingefädeltes kriminelles Abzockerprogramm aufgelegt wird.
Man sollte die Kanzlei im Internet mit Namen, Straße und Adresse benennen. Das Haus vielleicht hellviolett markiernen - weil da ja eigentlcih kein anständiger Mensch reingehen möchte.
BG Schattenreiter