(05.01.2014, 17:20)sagesesam schrieb: Wieso denn rechtlich bedenklich?
Sagesesam
Wie will Man(n) den erkauften Service im Falle einer Reklamation nachweisen?
Vorschlag: das Kauftelefonat nach Einverständnis aufzeichnen.
sicherlich sehr hypothetisch, aber bei diesem Preis sollte es eindeutig sein was Man(n) bekommt
Gruß Mike Schont eure Frauen – geht öfter fremd