12.02.2014, 07:37
Hallo zusammen,
als Steuerberater muss ich jetzt auch mal meinen Senf dazu geben:
Der Klassiker beim Entdeckungsrisiko ist bei einem Unternehmer die Betriebsprüfung.
Früher konnte man noch bis zum Beginn der Prüfung eine Selbstanzeige machen; zwischen Ankündigung und Prüfungsbeginn lag ein Zeitraum von 2 Wochen; mittlerweile ist die Selbstanzeige bereits nach Erhalt der Prüfungsankuendigung nicht mehr möglich.
Es ist also mittlerweile so, dass man nach Erhalt der Ankündigung ernsthaft mit der Entdeckung seiner Tat rechnen muss.
LG
BornIn1980
als Steuerberater muss ich jetzt auch mal meinen Senf dazu geben:
Der Klassiker beim Entdeckungsrisiko ist bei einem Unternehmer die Betriebsprüfung.
Früher konnte man noch bis zum Beginn der Prüfung eine Selbstanzeige machen; zwischen Ankündigung und Prüfungsbeginn lag ein Zeitraum von 2 Wochen; mittlerweile ist die Selbstanzeige bereits nach Erhalt der Prüfungsankuendigung nicht mehr möglich.
Es ist also mittlerweile so, dass man nach Erhalt der Ankündigung ernsthaft mit der Entdeckung seiner Tat rechnen muss.
LG
BornIn1980