Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht!
Also ich hätte schon ein Problem damit, im Saarland über praktiziertes FO/FT zu schreiben.

Nur die Anzeige wieder zu geben ist eine Sache, aber wir wollen ja hier auch schon Fuckten, wie was war - also auch die o.a. Leistungen. Und damit würde der Schreiber ja selbst den Beweis führen, dass er was ungesetzliches getan hat und den Ermittlern in die Karten spielen. Wie läuft das denn in Bayern bis jetzt?
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RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - von John.doe - 04.03.2014, 13:23