Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht!
(08.03.2014, 14:14)Wanker schrieb: Sorgen macht mir eigentlich nur die Änderung des Polizeigesetzes. #Orwell lässt grüßen.

Genau
Als Freier habe keinen Bock beim Ficken Verärgert von Bullen "kontrolliert" zu werden weil die Jüngs gerade lange weile haben und eine "kontrolle" im Puff recht amüsant ist Brakelamp

Dann bleibt halt nur Privat , steht aber das die Jungs auch dort bei " Abwehr dringender Gefahren" rein dürfen

Kann jemand erklären was das heißt ?
Dürfen die Politiker (glaube nicht das Karrenbauer ein weiteres Amtszeit bekommt) einfach so die Pol.Gesetz ändern ?

"Die Polizei wird künftig berechtigt sein, an Orten, an denen der Prostitution nachgegangen wird, jederzeit ohne besondere weitere Voraussetzungen Identitätskontrollen durchzuführen. Weiter legt der Gesetzgeber eindeutig fest, dass die Polizei künftig zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit Wohnungen betreten kann, welche der Prostitution dienen. Diese neue Kontrollbefugnis gilt sowohl für die Vollzugspolizei als auch für die Verwaltungspolizei in Form der Ortspolizeibehörden. Beide sind berechtigt und verpflichtet, diese neuen Möglichkeiten zu nutzen.
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Es bedanken sich: peterPowers


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RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - von pasmai - 08.03.2014, 14:58