05.06.2014, 10:51
(05.06.2014, 10:40)misterkevin schrieb: ...besteht dann allerdings die Möglichkeit das einem der Fragebogen noch per Post zugeschickt wird.
Das grenzt m.E. an Nötigung, denn ziemlich sicher gibt es für diese Befragung keine rechtliche Grundlage.
Wäre mal ein Anlass für eine Dienstaufsichts-Beschwerde!
Grüße, dirtydeed
Ohne Hern is mer wie bleed! Begge Peder