25.06.2014, 20:49
(25.06.2014, 18:26)gunnaris schrieb: Der Sack muss uns schon von weitem gesehen haben...
Ja der Sack (oder ein anderer, den du nicht erblickt hast) hat dich angezeigt. Hier der entsprechende Paragraph aus dem StGB:
Strafgesetzbuch schrieb:§ 183aQuelle:
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 {Exhibitionistische Handlungen} mit Strafe bedroht ist.
http://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html
Der dich ermahnende Polizist scheint ja ein netter Herr mit Verständnis für gewisse Bedürfnisse zu sein.
Eine Frage noch: ist deine “Hobbygretel” allgemein im Pay6 unterwegs? Dann wäre es doch einen Bericht wert, oder?

Gruß, Elmar