11.08.2014, 10:53
Hier ein Rechtsanwalt der den privaten Import aus straf- und steuerrechtlicher Sicht beleuchtet. Er hilft auch, wenn das "Kind in den Brunnen gefallen ist"!
Der Bezug für den privaten Gebrauch ist nur aus der EU oder ein paar Ländern erlaubt, die einen entsprechenden Vertrag mit der EU/D abgeschlossen haben.
Der Bezug für den privaten Gebrauch ist nur aus der EU oder ein paar Ländern erlaubt, die einen entsprechenden Vertrag mit der EU/D abgeschlossen haben.
Zitat:Wer also – auch wenn es nur kleine Mengen für den Eigenbedarf sind – Arzneimittel aus Drittstaaten bestellt und diese so in die Bundesrepublik einführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG, welche mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden kann.

Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
Christiaan Neethling Barnard