02.09.2014, 00:00
Ich weiß ja nicht.
1.
Da gibt es einen, der alle Register der Verzögerung kennt und schon gezogen hat. Wenn ich nachfolgendes Zitat richtig interpretiere, ist das Urteil vorerst nicht rechtskräftig.
Also würde ich erst mal die Einspruchsfristen abwarten.
2.
Selbst wenn er die Zulassung als Rechtsanwalt erlöschen sollte, seine Funktion als Geschäftsführer der Rechtsanwaltskanzlei (eine GmbH) muss davon nicht betroffen sein. Dann ist er eben "nur noch" Geschäftsführer, die Rechtsanwaltstätigkeiten (insbesondere die Unterschriften) führt jemand anders aus.
Ich denke, für Jubelarien ist es noch zu früh.
1.
Da gibt es einen, der alle Register der Verzögerung kennt und schon gezogen hat. Wenn ich nachfolgendes Zitat richtig interpretiere, ist das Urteil vorerst nicht rechtskräftig.
Zitat:In dem Moment, in dem das Urteil rechtskräftig wird, erlischt zudem Urmanns Zulassung als Anwalt.
Also würde ich erst mal die Einspruchsfristen abwarten.
2.
Selbst wenn er die Zulassung als Rechtsanwalt erlöschen sollte, seine Funktion als Geschäftsführer der Rechtsanwaltskanzlei (eine GmbH) muss davon nicht betroffen sein. Dann ist er eben "nur noch" Geschäftsführer, die Rechtsanwaltstätigkeiten (insbesondere die Unterschriften) führt jemand anders aus.
Ich denke, für Jubelarien ist es noch zu früh.

Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
Christiaan Neethling Barnard