Ein etwas außergewöhnliches Anliegen eines meiner Mädels
#3
Hallo Andy,

so reizvoll es sein mag (du schaust den beiden beim Ficken zu), aber ich würde der Bitte der Hure nicht nach kommen, und zwar aus rechtlichen Gründen:

laut Rechtsanwalt Jens Ferner kann der von dir beobachtete Freier geltend machen, dass er ein Geschädigter ist, dessen Persönlichkeitsrechte du verletzt, weshalb er Schmerzensgeld-/Schadensersatzansprüche gegen dich hat.

Quelle: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwal...smus/3653/

Grüße, Elmar
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Es bedanken sich: Diplomat,andie38,arno_nym


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RE: Ein etwas außergewöhnliches Anliegen eines meiner Mädels - von Elmar2000 - 07.10.2014, 07:50