07.10.2014, 07:50
Hallo Andy,
so reizvoll es sein mag (du schaust den beiden beim Ficken zu), aber ich würde der Bitte der Hure nicht nach kommen, und zwar aus rechtlichen Gründen:
laut Rechtsanwalt Jens Ferner kann der von dir beobachtete Freier geltend machen, dass er ein Geschädigter ist, dessen Persönlichkeitsrechte du verletzt, weshalb er Schmerzensgeld-/Schadensersatzansprüche gegen dich hat.
Quelle: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwal...smus/3653/
Grüße, Elmar
so reizvoll es sein mag (du schaust den beiden beim Ficken zu), aber ich würde der Bitte der Hure nicht nach kommen, und zwar aus rechtlichen Gründen:
laut Rechtsanwalt Jens Ferner kann der von dir beobachtete Freier geltend machen, dass er ein Geschädigter ist, dessen Persönlichkeitsrechte du verletzt, weshalb er Schmerzensgeld-/Schadensersatzansprüche gegen dich hat.
Quelle: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwal...smus/3653/
Grüße, Elmar