07.10.2014, 08:07
sorry, Zitat vergessen:
Rechtsanwalt Jens Ferner schrieb:...in der Tat ist damit auch die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs durch eine Abmahnung möglich, wobei evt. Schmerzensgeld-/Schadensersatzansprüche ggfs. schnell beigetrieben werden können...